Aktuelles

Unverhoffter Geldregen vom Staat für alle Transporteure über de-minimis !

15.01.2010

"de minimis" ist das mit 600 Millionen Euro im Jahr schwere Förderprogramm der Bundesregierung im Rahmen der Mautausgleichszahlungen für das Transportgewerbe.

Profitieren auch Sie von der Förderung und lassen Sie sich von uns beraten:
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Die Zuschüsse für die Förderperiode 2010 beziffern sich auf:

  • je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 3.600 Euro (z.B.l Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • je personenbezogene Maßnahme bis 1.400 Euro (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
  • je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Die Förderhöchstgrenze pro Unternehmen liegt bei 33.000 Euro. Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist endet zum 31.03.2010!

Mehr Informationen bei unseren Mitarbeitern oder beim BAG.

DAF: Truckfahrer durch neue Nachtverriegelung geschützt

13.01.2009

Daf_truck_1Der Truckhersteller DAF hat zum Schutz der Truckfahrer eine Nachtverriegelung für Fahrerhäuser entwickelt. Das nachrüstbare Schutzsystem fährt durch die mechanische Verriegelung einen Stift aus extra hartem Stahl in die Türen, sodass diese Türen nicht mehr aufgebrochen werden können. Sogar der Einsatz eines Brecheisens ist dann vergebens.

Der Fahrer kann per Knopfdruck die Türen jederzeit problemlos und schnell entriegeln. Die Nachtverriegelung kostet 300 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und ist momentan nur für die Baureihe XF105 erhältlich. Aber bereits im nächsten Jahr soll das Schutzsystem auch in anderen LKW´s eingebaut werden können.

Quelle: dasautoblog.com

Zusatzspiegel für Lkw

03.12.2008

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2007 die Richtlinie zur EU-weiten „Nachrüstung älterer Lkw mit Zusatzspiegeln bis spätestens 31. März 2009“ verabschiedet. Parlament und EU-Mininisterrat hatten sich bereits vorher auf einen Kompromiss verständigt. Durch die Verringerung des gefährlichen „toten Winkels“ können auf den Straßen der EU laut Unfallstatistik jährlich etwa 400 Menschenleben gerettet werden.
Nach der neuen EU-Richtlinie müssen Lkw von über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Januar 2000 zugelassen wurden, auf der Beifahrerseite mit Weitwinkel- oder Nahbereichsspiegeln ausgestattet werden. Damit sollen das Sichtfeld der Fahrer erweitert und Crashs von Lkw mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern verhindert werden.
Allen neuen Lkw müssen bereits seit dem 26. Januar 2007 mit den Zusatzspiegeln ausgerüstet sein.
        
 
 
Die Verringerung des Toten Winkels durch Ausrüstung mit Zusatzspiegeln an der Beifahrerseite hilft, Menschenleben zu schützen.
   
Auf der Website  www.checkyourmirror.com  ist eine komplette Liste der DAF Fahrgestellnummern einsehbar, aus der hervorgeht, ob ein neuer Spiegel für den jeweiligen Lkw erforderlich ist. Zudem bietet DAF dort jede Menge weitere Informationen und eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten zur Einhaltung der neuen gesetzlichen EU-Regelung. Auf dieser Internetseite können darüber hinaus verschiedene Kommunikationstools, eine Grafik der künftigen Sichtanforderungen sowie ein Radiusmesser als PDF heruntergeladen werden.
 
 
Quellen: Mitteilungsblatt der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Ausgabe 01/2008
               DAF in Aktion, Ausgabe 01/2008

Die neuen Mautsätze

11.11.2008

Der Bundesrat hat am 7. November zugestimmt, ab Anfang nächsten Jahres steigt die Maut für LKW.
Die neuen Mautsätze im Überblick:
 
Mautsätze ab 1. Januar 2009
Mautkategorie
Mautsätze ab 1.1.2009
Geltende
Mautsätze
(Stand 2008)
Erhöhung
Euro-5-Fahrzeuge/3 Achsen
14,1 Cent/km
10,0 Cent/km
41,0 Prozent
Euro-5-Fahrzeuge/4 Achsen
15,5 Cent/km
11,0 Cent/km
40,9 Prozent
Euro-4-Fahrzeuge (oder Euro 3 mit Partikelfilter)/
3 Achsen
16,9 Cent/km
12,0 Cent/km
40,8 Prozent
Euro-4-Fahrzeuge (oder Euro 3 mit Partikelfilter)/
4 Achsen
18,3 Cent/km
13,0 Cent/km
40,8 Prozent
Euro-3-Fahrzeuge (oder Euro 2 mit Partikelfilter)/
3 Achsen
19,0 Cent/km
14,5 Cent/km
58,3 Prozent
Euro-3-Fahrzeuge (oder Euro 2 mit Partikelfilter)/
4 Achsen
20,4 Cent/km
13,0 Cent/km
56,9 Prozent
Euro-2-Fahrzeuge/3 Achsen
27,4 Cent/km
14,5 Cent/km
89,0 Prozent
Euro-2-Fahrzeuge/4 Achsen
28,8 Cent/km
15,5 Cent/km
85,8 Prozent
Euro-1-Fahrzeuge/Euro 0/3 Achsen
27,4 Cent/km
14,5 Cent/km
89,0 Prozent
Euro-1-Fahrzeuge/Euro 0/4 Achsen
28,8 Cent/km
15,5 Cent/km
85,8 Prozent
 
 
 
Quelle: KFZ-Anzeiger, 11/08

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

04.03.2008

Bisheriges Zulassungsverfahren
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen. Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle muss
man daher nachweisen, dass Versicherungsschutz besteht.
Bislang galt: Für die Anmeldung oder Ummeldung benötigte man eine Versicherungs-
bestätigung in Papierform (bis 2002 Doppelkarte genannt).
 
Neues Zulassungsverfahren (eVB)
Seit dem 1. März 2008 ist die Deckungskarte in Papierform durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt.
Die Versicherer vergeben statt der Versicherungsbestätigungskarte eine Versicherungs-
bestätigungsnummer (VB oder VB-Nummer)
. Diese einmalig verwendbare Nummer ist alphanummerisch, hat sieben Stellen und ist nach wie vor bei Ihrem Versicherer erhältlich. Die VB-Nummer und die dazugehörigen Daten werden auf elektronischem Weg an eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer übermittelt. Die Zulassungsbehörden haben über das Kraftfahrt-Bundesamt Zugriff auf die zentrale Datenbank.
Der Zulassungsstelle muss bei der An- oder Ummeldung diese Nummer genannt werden. Dort kann dann elektronisch auf Ihre Daten zugegriffen werden, so dass die Daten nicht mehr von Hand eingegeben werden müssen. Auch Fälschungen von Versicherungsbestätigungen werden erschwert.
Tipp: Achten Sie bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung auf die korrekte Schreibweise Ihrer Angaben. Bei falschen Angaben in der elektronischen Versicherungsbestätigung kann die Zulassungsstelle darauf bestehen, dass Sie eine neue eVB beantragen.
 
Übergangsfrist
Zum 1. März 2008 haben einige der fast 700 Zulassungsstellen noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestellt. Dazu sind größere finanzielle Investitionen in Hard- und Software nötig, zu der manch eine klamme Kommune noch nicht in der Lage war. Deshalb ist vorgesehen, dass die Kfz-Versicherer bis Ende 2008 weiterhin papiergebundene Versicherungsbestätigungen ausgeben (per Post oder als ausdruckbares PDF). Für den Fall, dass eine Zulassungsstelle noch nicht mit dem neuen Verfahren arbeitet, muss diese Versicherungsbestätigungskarte bei der Zulassung abgegeben werden. Arbeitet eine Zulassungsstelle schon mit dem neuen Verfahren, dient Ihnen die papiergebundene Versicherungsbestätigung nur noch als "Merkhilfe" für die siebenstellige VB-Nummer.
Quelle:  auto-kfz-portal.de

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